Wie hoch kann und darf eine Drohne fliegen?
Sowohl private als auch gewerblich genutzte Drohnen werden immer leistungsfähiger und neue Modelle sind bei jeder Modellevolution mit stärkeren Motoren ausgestattet. Dies erlaubt der Drohne einerseits eine höhere Traglast zu transportieren und somit beispielsweise bessere Kameras für eindrucksvollere Luftaufnahmen zu heben. Andererseits ermöglicht es den Drohnen allerdings auch, in größere Höhen vorzudringen und damit Aufnahmen größerer Gebiete zu machen.
Der Aufstieg in größere Höhen (Drohnen mittlerer Preisklasse können bereits über 2.000m Höhe erreichen) kann allerdings auch zu Gefahrensituationen führen, wenn die Drohne in Lufträume eindringt die für andere Fluggeräte vorgesehen sind. Eine Kollision mit einem Verkehrsflugzeug im Start- oder Landeanflug kann beispielsweise erhebliche Folgen nach sich ziehen und zu gewaltigen Sach- und Personenschäden führen. Auch kleinere Flugzeuge welche sich in niedrigeren Lufträumen bewegen können durch aufsteigende Drohnen gefährdet werden und im schlimmsten Falle einer Kollision abstürzen.
Neue Drohnenverordnung seit 2017
Um diese Gefahrensituationen zu vermeiden, welche durch die große Beliebtheit der Drohnen immer wahrscheinlicher werden, hat die Bundesregierung reagiert und eine aktualisierte Version der Drohnenverordnung eingeführt. Diese soll den Einsatz privater und gewerblicher unbemannter Fluggeräte, hauptsächlich sind dies Drohnen und Multicopter, regeln. Es wurden bestimmte Rahmenbedingungen geschaffen, um eine sichere und geregelte Nutzung der Drohnen ohne Gefährdung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Diese Regelungen enthalten unter anderem die Kennzeichnungspflicht der Drohnen, regeln allerdings auch die maximale Aufstiegshöhe.
Höhenflug und technische Möglichkeiten
Zuerst werfen wir einen Blick auf die technischen Möglichkeiten der Drohne und ihre theoretische maximale Flughöhe. Die technischen Möglichkeiten werden durch physikalische Gesetze begrenzt und je nach Drohne, Ausstattung und klimatischen Bedingungen kann die maximal erreichbare Höhe variieren.
Möchte man mit einer Drohne die maximale Höhe erreichen um beispielsweise Bilder aus großer Höhe zu machen, nennt man dies einen Höhenflug. Hierbei sind verschiedene begrenzende Faktoren zu beachten und entsprechend zu berücksichtigen. Einer dieser begrenzenden Faktoren stellt der verwendete Akku dar. Dieser muss ausreichend Leistung bereitstellen und diese über einen längeren Zeitraum liefern können. Daher ist der Höhenflug immer mit einem komplett geladenen Akku zu absolvieren, ansonsten muss der Flug vorzeitig abgebrochen werden.
Zusätzlich ist die vorherrschende Witterung und der Wind, insbesondere die Windstärke und -richtung, zu beachten. Bei Regen würde die Drohne mehr Energie für den Aufstieg benötigen und eine Beschädigung durch eindringendes Wasser kann zum Absturz führen. Da sich die Drohne beim Höhenflug außer Sicht befindet, ist ein Auffinden der Drohne nach dem Absturz deutlich schwieriger. Genauso verhält es sich mit starkem Wind. Dieser kann zu einem Abdriften der Drohne führen was diese wiederum nach der Landung schwer auffindbar macht. Durch starke Windböen kann der Aufstieg ebenfalls behindert bzw. energieintensiver werden, wodurch dieser aufgrund fehlender Akkukapazität abgebrochen werden muss.
Dringt die Drohne in höhere Luftschichten vor, tritt ein weiterer Effekt ein welcher die Flughöhe begrenzen kann. In höheren Regionen wird die Luft zunehmend dünner und die Drohne bekommt Schwierigkeiten genügend Schub für einen weiteren Aufstieg zu erzeugen. Somit gerät die Drohne an einem gewissen Punkt an ihre physikalische Grenze. Dieser Effekt ist auch bei einem Hubschrauber zu beobachten, weshalb Hubschrauber je nach Gebirgshöhe Probleme mit der Landung auf einem Berg haben können. In 2005 gelang dem französischen Testpiloten Didier Delsalle als erstem Menschen die Landung mit einem Helikopter auf dem Mount Everest. Vorher war dies aufgrund der dünnen Luft niemandem gelungen.
Um der dünner werden Luft entgegenzuwirken kann die Motorleistung der Drohne erhöht werden. Moderne Multicopter verfügen über ständig wachsende Motorleistung wodurch auf die theoretisch erreichbare maximale Aufstiegshöhe steigt. Diese Motoren benötigen allerdings auch mehr Energie, was wiederum zu einem größeren und schwereren Akku führt.
Eine weitere Einflussgröße stellt die Auswahl der verbauten Rotorblätter dar. Pauschal kann man davon ausgehen, dass größere Rotorblätter einen größeren Auftrieb erzeugen und damit eine größere maximale Aufstiegshöhe ermöglichen. Im Detail betrachtet sind neben dem Rotordurchmesser auch dessen Profil, die Beschaffenheit der Rotorblätter sowie deren Material relevant.
Rechtliche Lage in Deutschland
In der Drohnenverordnung welche seit 2017 gilt, wurden Grenzwerte festgelegt an welche sich Drohnenpiloten zu halten haben. Drohnen bieten von technischer Seite hohe Aufstiegshöhen von weit über 2.000m, allerdings gefährden sie damit auch den Luftraum für große Passagiermaschinen im Start- Landeanflug und kleinere Maschinen im regulären Flugbetrieb. Außerdem können Drohnen genutzt werden um infrastrukturell relevante Gebäude und Einrichtungen anzugreifen, weshalb weitere Bestimmungen in der Drohnenverordnung enthalten sind.
Überflugverbote
Drohnen dürfen seit Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr über sensiblen Gebieten aufsteigen oder diese überfliegen. Zu den sensiblen Gebieten zählen:
- Verfassungsorgane
- Bundes- oder Landesbehörden
- Industrieanlagen
- Kontrollzonen von Flugplätzen
- Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
- Menschenansammlungen
- Naturschutzgebiete
Wohngebiete dürfen ebenfalls nicht überfolgen werden, wenn die Drohne über 250g wiegt und in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Damit sind sämtliche Drohnen mit Kamera betroffen und dürfen private Wohngebiete nicht überfliegen. Einzige Ausnahme: Es liegt das ausdrückliche, am besten schriftliche, Einverständnis aller Grundstückseigentümer vor.
Kennzeichnungspflicht
Drohnen sind entsprechend der Drohnenverordnung sichtbar, dauerhaft und feuerfest zu kennzeichnen. Eine detailliertere Beschreibung der Kennzeichnungspflicht mit allen relevanten Vorschriften ist in einem separaten Artikel verlinkt.
Haftpflichtversicherung
Zum Flug mit einer Drohne ist prinzipiell eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Vielen Piloten ist nicht bewusst, dass die meisten privaten Haftpflichtversicherungen Drohnen nicht abdecken und daher Zusatzversicherungen notwendig sind. Es ist darüber hinaus nicht relevant, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. In beiden Fällen ist eine Versicherung Pflicht, um sich gegen eventuell eintretende Schäden abzusichern.
Pflicht für Drohnen-Führerschein
In der Verordnung ist geregelt, dass Piloten ständig den Blickkontakt mit ihrem unbemannten Fluggerät halten müssen. Es ist daher allein aus diesem Grund bereits nicht zulässig einen Höhenflug durchzuführen, da hierbei der Blickkontakt zur Drohne nicht gehalten werden kann. Außerdem dürfen Drohnen eine Flughöhe von 100m nicht übersteigen. Möchte ein Drohnenpilot trotzdem in eine größere Höhe vorstoßen, ist eine entsprechende Aufstiegserlaubnis bei den Landesluftfahrtbehörden einzuholen.
Benutzt der Drohnen-Pilot eine FPV-Brille darf die Drohne auch außerhalb der Sichtweite des Piloten geflogen werden. Allerdings darf der Pilot dann die Flughöhe von 50m nicht überschreiten, die Drohne nicht schwerer als 250g sein und mindestens eine weitere Person Sichtkontakt zur Drohne haben sowie Kontakt zum Piloten haben um ihn vor eventuellen Gefahren zu warnen.
Dieser Flugkundenachweis der auch Drohnen-Führerschein genannt wird, wird durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle ausgestellt und ist nur für Piloten notwendig, deren Drohne mehr als 2kg wiegt und/oder sie mit dieser über 100m aufsteigen möchten. Das Mindestalter für den Erhalt eines Drohnenführerscheins liegt aktuell bei 16 Jahren. Ist der Pilot unter 16 Jahren, darf er lediglich Drohnen mit einem geringeren Gewicht fliegen.
Liegt das Gesamtgewicht der Drohne inklusive aller Anbauteil wie Kamera, Akku und weiterer Sensorik über 5kg, ist unabhängig von der Flughöhe immer eine Aufstiegserlaubnis bei den Landesluftfahrtbehörden einzuholen.
Sollten Drohnenpiloten Anforderungen außerhalb dieser Regelungen haben und möchten die Drohnen beispielweise für Luftaufnahmen von Naturschutzgebieten oder Industrieanlagen nutzen, können sie Ausnahmeregelungen bei der Luftfahrtbehörde beantragen. Diese Anträge sind allerdings in der Regel nur für gewerbliche Drohnenpiloten mit einem entsprechenden Kundenauftrag relevant.