Drohnenflug bei Nacht

Drohnen sind in Deutschland auf dem Vormarsch und werden von immer mehr Menschen privat und gewerblich genutzt. WĂ€hrend die meisten Besitzer einer Drohne diese tagsĂŒber einsetzen, kann es unter bestimmter Bedingungen auch reizvoll sein, die Drohne nachts starten zu lassen. Durch einen Nachtflug lassen sich atemberaubende Bilder von Feuerwerken, beleuchteten Schlössern, StĂ€dten im Nachtverkehr oder beispielsweise Open-Air Konzerten machen.
Um eine Drohne bei Nacht betreiben zu dĂŒrfen, sind allerdings einige Sonderregelungen zu beachten. Diese wurden durch die steigende Verbreitung von Drohnen und deren Gefahrenpotenzial, besonders bei einem Nachtflug, fĂŒr andere Teilnehmer des Luftverkehrs und der Bevölkerung am Boden erlassen.
Sondergenehmigung und Zeitpunkt der NachtflĂŒge

Um eine Drohne bei Nacht starten zu lassen, benötigt der Drohnenpilot eine entsprechende Sondergenehmigung. Diese Sondergenehmigung ist bei der fĂŒr den Aufstiegsbereich zustĂ€ndigen Luftfahrtbehörde zu beantragen. Die Luftfahrtbehörde prĂŒft im Anschluss den Antrag und stimmt diesem zu oder lehnt ihn ab. Ohne eine solche Sondergenehmigung ist es allerdings nicht erlaubt, die Drohne bei Nacht zu fliegen. Es ist dabei unerheblich, welches Gewicht die Drohne hat oder wie hoch diese aufsteigen soll. Diese Unterscheidung trifft lediglich fĂŒr FlĂŒge am Tag zu, NachtflĂŒge erfordern immer eine Sondergenehmigung.
Bei FlĂŒgen in der DĂ€mmerung ist es besonders kritisch, da viele Piloten sich nicht sicher sind, ob der aktuelle Zeitpunkt als Tag oder Nacht gewertet wird. Um eine sichere Abgrenzung zu gewĂ€hrleisten, wurde sich auf die DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 bezogen. Diese regelt ab welchem Zeitpunkt gemÀà Definition von Tag zu Nacht gewechselt wird. In dieser Verordnung wird die Nacht folgendermaĂen definiert: ââNachtâ: die Stunden zwischen dem Ende der bĂŒrgerlichen AbenddĂ€mmerung und dem Beginn der bĂŒrgerlichen MorgendĂ€mmerung. Die bĂŒrgerliche DĂ€mmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindetâ.
Diese Formulierung ist etwas umstĂ€ndlich und der Zeitpunkt ab welchem der Tag zur Nacht wird kann in der Praxis durch den Piloten wĂ€hrend eines Drohneneinsatzes kaum vernĂŒnftig ermittelt werden. Fliegt der Pilot nun ohne Erlaubnis, kann dies allerdings fatale Folgen nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden und auf der sicheren Seite zu sein, ist es daher sinnvoll dieser Faustregel zu folgen: Die Drohne kann geflogen werden, bis die Sonne am Horizont nur noch zur HĂ€lfte gesehen werden kann. Danach ist von einem Wechsel von Tag zu Nacht auszugehen und die Drohne sicher zu landen. Diese Angabe ist nicht ganz akkurat und dem Piloten geht etwas Zeit fĂŒr seinen Flug verloren, dafĂŒr hat er die Gewissheit auf der sicheren Seite zu stehen und hat eine Möglichkeit sehr schnell und einfach zu ermitteln ab wann er besser landen sollte.
Um eine Genehmigung zu erhalten muss darĂŒber hinaus ein âbegrĂŒndeter Zweckâ vorliegen. Es ist daher erforderlich der Behörde darzulegen, weshalb man mit der Drohne bei Nacht fliegen möchte und diese prĂŒft anschlieĂend ob dieser Grund nach Ansicht der Behörde ausreichend ist, um eine Sondergenehmigung zu erteilen. FĂŒr private Piloten ist dies sicherlich schwieriger nachzuweisen und fĂŒr die Behörde ausreichend zu begrĂŒnden. Es ist daher davon auszugehen, dass der GroĂteil der Sondergenehmigungen auf gewerbliche Nutzer entfĂ€llt, welche diese Aufnahmen im Auftrag eines Kunden erstellen oder mit diesen Aufnahmen spĂ€ter durch eigene Vermarktung Gewinne erwirtschaften möchten.
Beleuchtung der Drohne

Bei einem Nachtflug ist die Drohne durch entsprechende Beleuchtung sichtbar zu machen um sicherzustellen, dass andere Teilnehmer des Luftverkehrs die Drohne sehen und gegebenenfalls ausweichen können. Dies ist allerdings nur als letzte Möglichkeit zur Vermeidung einer Kollision zu verstehen. GrundsÀtzlich hat der Pilot der Drohne immer die Pflicht, anderen Verkehrsteilnehmern auszuweichen und diesen Vorrang zu gewÀhren.
Die Beleuchtung der Drohne muss entsprechend der DVO (EU) Nr. 923/2012 SERA.3215 vorgenommen werden. Dabei wird zwischen zwei Arten der Beleuchtung unterschieden. Einerseits die Positionslichter welche als Dauerbeleuchtung auszufĂŒhren sind und die Warnlichter zur Vermeidung eines ZusammenstoĂes welche als Blinklichter zu realisieren sind.

Die Positionslichter mĂŒssen in drei Farben ausgefĂŒhrt werden, wobei jede Farbe an einer vorher festgelegte Position anzubringen ist. In Flugrichtung rechts befindet sich eine grĂŒne Beleuchtung, auf der gegenĂŒberliegenden Seite in Flugrichtung links eine rote und am Heck der Drohne eine weiĂe Beleuchtung. Somit ist immer erkennbar wo sich die Drohne befindet und in welche Richtung sie blickt.
Die Warnlichter der Drohne sind nach oben und unten ausgerichtet in weiĂer Farbe anzubringen. Durch das Blinken sind sie leicht erkennbar und werden beim Blick nach oben nicht mit Sternen verwechselt.
Die eingesetzten Leuchten der Positionslichter mĂŒssen eine MindestlichtstĂ€rke von 5 Candela erreichen um die Anforderungen der Vorschrift zu erfĂŒllen. AuĂerdem mĂŒssen die beiden vorderen farbigen Leuchten einen Abstrahlwinkel von 110° und die hintere weiĂe Beleuchtung einen Abstrahlwinkel von 140° aufweisen. Die Warnlichter sind ebenfalls in weiĂ auszufĂŒhren und an der Ober- sowie der Unterseite zu montieren.
Geringes Gefahrenpotenzial und Versicherung der Drohne

Um eine Genehmigung fĂŒr einen Nachtflug zu erhalten ist es relevant, dass der Flug ein âgeringes Gefahrenpotenzialâ birgt. Was unter dieser Formulierung genau zu verstehen ist, wird nicht weiter erlĂ€utert und ist im Einzelfall durch die Behörde zu prĂŒfen. Es ist daher sinnvoll, diesen Punkt im Antrag auf eine Sondergenehmigung entsprechend zu berĂŒcksichtigen. GrundsĂ€tzlich kann davon ausgegangen werden, dass mit steigendem Gewicht der Drohne sowie der NĂ€he zu Personenansammlungen das Gefahrenpotenzial steigt, weshalb besonders bei Nacht die Erlaubnis zum Einsatz kleinerer Drohnen wahrscheinlicher ist, als dies bei groĂen und schweren Hexa- und Octocoptern der Fall ist. Um die Wahrscheinlichkeit der Erteilung einer Sondergenehmigung zu erhöhen kann im Vorfeld, bevor der Antrag ausgefĂŒllt wird, bei der zustĂ€ndigen Behörde angerufen und das geplante Unterfangen mit einem zustĂ€ndigen Mitarbeiter abgesprochen werden. Somit lassen sich eventuell auftretende Fallstricke vermeiden und der Prozess zur Erteilung der Sondergenehmigung beschleunigen.
Wurde eine Sondergenehmigung erteilt und die Drohne entsprechend mit der relevanten Beleuchtung ausgestattet, ist vor dem Start die Versicherung der Drohne zu prĂŒfen. Nicht jede Haftpflichtversicherung fĂŒr Drohnen beinhaltet den Versicherungsschutz bei NachtflĂŒgen. Das erscheint im ersten Moment seltsam, ist bei nĂ€herer Betrachtung allerdings sinnvoll. Die wenigsten Piloten werden ihre Drohnen bei Nacht steigen lassen, daher benötigen sie die Absicherung bei Nacht nicht. ZusĂ€tzlich steigt durch die schlechtere Sicht die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls und somit der Schadensfall fĂŒr die Versicherung. Beide Aspekte erhöhen unnötigerweise die Versicherungspolice fĂŒr die meisten Drohnenpiloten, weshalb diese in vielen Versicherungen nicht enthalten ist. FĂŒr den privaten Standard-Piloten ist es daher sinnvoller eine Versicherung ohne Nachtflug-Abdeckung abzuschlieĂen. Piloten welche einen Nachtflug durchfĂŒhren möchten, mĂŒssen sich daher eine Zusatzleistung der Versicherung hinzubuchen oder von vornherein eine Versicherung abschlieĂen, welche NachtflĂŒge mit abdeckt.