Drohnenflug bei Nacht
Drohnen sind in Deutschland auf dem Vormarsch und werden von immer mehr Menschen privat und gewerblich genutzt. Während die meisten Besitzer einer Drohne diese tagsüber einsetzen, kann es unter bestimmter Bedingungen auch reizvoll sein, die Drohne nachts starten zu lassen. Durch einen Nachtflug lassen sich atemberaubende Bilder von Feuerwerken, beleuchteten Schlössern, Städten im Nachtverkehr oder beispielsweise Open-Air Konzerten machen.
Um eine Drohne bei Nacht betreiben zu dürfen, sind allerdings einige Sonderregelungen zu beachten. Diese wurden durch die steigende Verbreitung von Drohnen und deren Gefahrenpotenzial, besonders bei einem Nachtflug, für andere Teilnehmer des Luftverkehrs und der Bevölkerung am Boden erlassen.
Sondergenehmigung und Zeitpunkt der NachtflĂĽge
Um eine Drohne bei Nacht starten zu lassen, benötigt der Drohnenpilot eine entsprechende Sondergenehmigung. Diese Sondergenehmigung ist bei der für den Aufstiegsbereich zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen. Die Luftfahrtbehörde prüft im Anschluss den Antrag und stimmt diesem zu oder lehnt ihn ab. Ohne eine solche Sondergenehmigung ist es allerdings nicht erlaubt, die Drohne bei Nacht zu fliegen. Es ist dabei unerheblich, welches Gewicht die Drohne hat oder wie hoch diese aufsteigen soll. Diese Unterscheidung trifft lediglich für Flüge am Tag zu, Nachtflüge erfordern immer eine Sondergenehmigung.
Bei Flügen in der Dämmerung ist es besonders kritisch, da viele Piloten sich nicht sicher sind, ob der aktuelle Zeitpunkt als Tag oder Nacht gewertet wird. Um eine sichere Abgrenzung zu gewährleisten, wurde sich auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 bezogen. Diese regelt ab welchem Zeitpunkt gemäß Definition von Tag zu Nacht gewechselt wird. In dieser Verordnung wird die Nacht folgendermaßen definiert: „“Nacht”: die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet“.
Diese Formulierung ist etwas umständlich und der Zeitpunkt ab welchem der Tag zur Nacht wird kann in der Praxis durch den Piloten während eines Drohneneinsatzes kaum vernünftig ermittelt werden. Fliegt der Pilot nun ohne Erlaubnis, kann dies allerdings fatale Folgen nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden und auf der sicheren Seite zu sein, ist es daher sinnvoll dieser Faustregel zu folgen: Die Drohne kann geflogen werden, bis die Sonne am Horizont nur noch zur Hälfte gesehen werden kann. Danach ist von einem Wechsel von Tag zu Nacht auszugehen und die Drohne sicher zu landen. Diese Angabe ist nicht ganz akkurat und dem Piloten geht etwas Zeit für seinen Flug verloren, dafür hat er die Gewissheit auf der sicheren Seite zu stehen und hat eine Möglichkeit sehr schnell und einfach zu ermitteln ab wann er besser landen sollte.
Um eine Genehmigung zu erhalten muss darüber hinaus ein „begründeter Zweck“ vorliegen. Es ist daher erforderlich der Behörde darzulegen, weshalb man mit der Drohne bei Nacht fliegen möchte und diese prüft anschließend ob dieser Grund nach Ansicht der Behörde ausreichend ist, um eine Sondergenehmigung zu erteilen. Für private Piloten ist dies sicherlich schwieriger nachzuweisen und für die Behörde ausreichend zu begründen. Es ist daher davon auszugehen, dass der Großteil der Sondergenehmigungen auf gewerbliche Nutzer entfällt, welche diese Aufnahmen im Auftrag eines Kunden erstellen oder mit diesen Aufnahmen später durch eigene Vermarktung Gewinne erwirtschaften möchten.
Beleuchtung der Drohne
Bei einem Nachtflug ist die Drohne durch entsprechende Beleuchtung sichtbar zu machen um sicherzustellen, dass andere Teilnehmer des Luftverkehrs die Drohne sehen und gegebenenfalls ausweichen können. Dies ist allerdings nur als letzte Möglichkeit zur Vermeidung einer Kollision zu verstehen. Grundsätzlich hat der Pilot der Drohne immer die Pflicht, anderen Verkehrsteilnehmern auszuweichen und diesen Vorrang zu gewähren.
Die Beleuchtung der Drohne muss entsprechend der DVO (EU) Nr. 923/2012 SERA.3215 vorgenommen werden. Dabei wird zwischen zwei Arten der Beleuchtung unterschieden. Einerseits die Positionslichter welche als Dauerbeleuchtung auszuführen sind und die Warnlichter zur Vermeidung eines Zusammenstoßes welche als Blinklichter zu realisieren sind.
Die Positionslichter mĂĽssen in drei Farben ausgefĂĽhrt werden, wobei jede Farbe an einer vorher festgelegte Position anzubringen ist. In Flugrichtung rechts befindet sich eine grĂĽne Beleuchtung, auf der gegenĂĽberliegenden Seite in Flugrichtung links eine rote und am Heck der Drohne eine weiĂźe Beleuchtung. Somit ist immer erkennbar wo sich die Drohne befindet und in welche Richtung sie blickt.
Die Warnlichter der Drohne sind nach oben und unten ausgerichtet in weiĂźer Farbe anzubringen. Durch das Blinken sind sie leicht erkennbar und werden beim Blick nach oben nicht mit Sternen verwechselt.
Die eingesetzten Leuchten der Positionslichter müssen eine Mindestlichtstärke von 5 Candela erreichen um die Anforderungen der Vorschrift zu erfüllen. Außerdem müssen die beiden vorderen farbigen Leuchten einen Abstrahlwinkel von 110° und die hintere weiße Beleuchtung einen Abstrahlwinkel von 140° aufweisen. Die Warnlichter sind ebenfalls in weiß auszuführen und an der Ober- sowie der Unterseite zu montieren.
Geringes Gefahrenpotenzial und Versicherung der Drohne
Um eine Genehmigung für einen Nachtflug zu erhalten ist es relevant, dass der Flug ein „geringes Gefahrenpotenzial“ birgt. Was unter dieser Formulierung genau zu verstehen ist, wird nicht weiter erläutert und ist im Einzelfall durch die Behörde zu prüfen. Es ist daher sinnvoll, diesen Punkt im Antrag auf eine Sondergenehmigung entsprechend zu berücksichtigen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass mit steigendem Gewicht der Drohne sowie der Nähe zu Personenansammlungen das Gefahrenpotenzial steigt, weshalb besonders bei Nacht die Erlaubnis zum Einsatz kleinerer Drohnen wahrscheinlicher ist, als dies bei großen und schweren Hexa- und Octocoptern der Fall ist. Um die Wahrscheinlichkeit der Erteilung einer Sondergenehmigung zu erhöhen kann im Vorfeld, bevor der Antrag ausgefüllt wird, bei der zuständigen Behörde angerufen und das geplante Unterfangen mit einem zuständigen Mitarbeiter abgesprochen werden. Somit lassen sich eventuell auftretende Fallstricke vermeiden und der Prozess zur Erteilung der Sondergenehmigung beschleunigen.
Wurde eine Sondergenehmigung erteilt und die Drohne entsprechend mit der relevanten Beleuchtung ausgestattet, ist vor dem Start die Versicherung der Drohne zu prüfen. Nicht jede Haftpflichtversicherung für Drohnen beinhaltet den Versicherungsschutz bei Nachtflügen. Das erscheint im ersten Moment seltsam, ist bei näherer Betrachtung allerdings sinnvoll. Die wenigsten Piloten werden ihre Drohnen bei Nacht steigen lassen, daher benötigen sie die Absicherung bei Nacht nicht. Zusätzlich steigt durch die schlechtere Sicht die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls und somit der Schadensfall für die Versicherung. Beide Aspekte erhöhen unnötigerweise die Versicherungspolice für die meisten Drohnenpiloten, weshalb diese in vielen Versicherungen nicht enthalten ist. Für den privaten Standard-Piloten ist es daher sinnvoller eine Versicherung ohne Nachtflug-Abdeckung abzuschließen. Piloten welche einen Nachtflug durchführen möchten, müssen sich daher eine Zusatzleistung der Versicherung hinzubuchen oder von vornherein eine Versicherung abschließen, welche Nachtflüge mit abdeckt.