Drohnenkennzeichen – Wie muss ich meine Drohne kennzeichnen
Im deutschen Luftraum sind immer mehr Drohnen unterwegs. Dabei handelt es sich häufig um private Drohnen, welche zur Fotografie, Produktion privater Videos oder einfach dem Vergnügen am Flug aufsteigen. Es wird allerdings auch eine zunehmende Zahl professioneller Drohnen registriert, welche gewerblich genutzt und als Arbeitsgerät eingesetzt werden um Gewinne zu erwirtschaften.
Unabhängig davon wie die Drohne genutzt wird, muss diese gekennzeichnet werden um im Falle eines Unfalls den Halter identifizieren zu können. Diese Kennzeichnung durch eine Plakette als eine Art „Nummernschild für Drohnen“ ist seit 2017 Pflicht und muss nach festgelegten Kriterien erfolgen. Für gewerbliche wie auch private Drohnen gelten in diesem Fall die gleichen Bestimmungen, da die Beschaffenheit der Drohne ausschlaggebend für die Kennzeichnung ist und nicht deren Verwendung. Maßgeblich für die Kennzeichnungspflicht ist das Gewicht der flugbereiten Drohne, genauer gesagt das Startgewicht. Diese Definition ist wichtig, da es sich dabei nicht nur um das Gewicht der Drohne selbst, sondern auch um das Gewicht der Anbauteile wie Kamera, Sensoren, Propellerschutz usw. handelt. Diese Gewicht müssen ebenso wie das Gewicht des Akkus mit einberechnet werden. Übersteigt das so errechnete Startgewicht 250g, muss die Drohne gekennzeichnet werden.
Viele kleinere Drohnen privater Nutzung fallen somit nicht unter die Kennzeichnungspflicht, allerdings ist das Startgewicht von 250g auch bei privat genutzten Drohnen schnell erreicht. Die DJI Mavic Pro, eine meist privat genutzte Drohne im oberen Mittelklassesegment, übersteigt mit ihren 743g das Startgewicht bei weitem. Dies ist aufgrund der sehr guten Ausstattung der Drohne verständlich und wenig überraschend, allerdings übersteigt selbst die DJI Spark, eine kompakte und handliche Drohne zum einfachen Mitnehmen im Rucksack, mit ihren 300g diese Grenze und muss entsprechend gekennzeichnet werden.
Versicherung der Drohne
Die Kennzeichnung der Drohne hängt nicht mit der Versicherung zusammen, welche unabhängig davon abzuschließen ist. Eine Drohnenversicherung ist sinnvoll, da es bei einem technischen Defekt oder durch Unachtsamkeit bzw. Fehlerhaften des Piloten schnell zu Schäden mit hohen finanziellen Auswirkungen kommen kann. Besonders kritisch ist dies, wenn sich die Drohne in der Nähe von Verkehrswegen oder Menschenansammlungen bewegt.
Anforderungen an die Kennzeichnung
Die Vorschriften der Kennzeichnung sind einfach und trotzdem relativ vage gehalten, wodurch sie Spielraum bezüglich der Art der Kennzeichnung und deren Befestigung bieten.
Laut Vorschrift ist die Drohne dauerhaft, sichtbar und feuerfest zu kennzeichnen. Was bedeutet dies für den Drohnenpiloten im Einzelnen und worauf ist bei der Kennzeichnung zu achten?
Dauerhaft
Die Kennzeichung der Drohne muss von Dauer sein, was bedeutet, dass die Drohne nicht durch einen aufgeklebten Zettel beschriftet werden darf. Dieser könnte sich ab- bzw. je nach Witterungsbedingungen auch komplett auflösen. Die Drohne wäre dann nicht mehr zuordenbar. Auch die Beschriftung mit einem Filzstift auf dem Gehäuse der Drohne ist nicht zulässig, da diese Beschriftung durch Wasser, sowohl Regenwasser im Flugbetrieb als auch Fluss- oder See- bzw. Meerwasser bei Absturz in ein Gewässer abgewaschen werden könnte. Zusätzlich kann die Beschriftung mit einem Filz- oder ähnlichem Stift durch längere Sonneneinstrahlung ausbleichen und unlesbar werden. Es ist daher eine Kennzeichnung zu verwenden, welche nicht abgewaschen oder ausbleichen kann. Besonders gut geeignet dafür sich Beschriftungsschilder, in welche die Kennzeichnung eingraviert wurde.
Sichtbar
Um sicherzustellen, dass die Kennzeichnung gut sichtbar ist, ist diese in einer entsprechenden Größe an der Drohne anzubringen. Die exakte Größe sowie die Position der Kennzeichnung an der Drohne wurde in der Vorschrift nicht definiert, sollte allerdings so gewählt werden, dass sie mit dem bloßen Auge gut lesbar und einfach auffindbar ist. Es würde auch wenig Sinn machen diese fest zu definieren, da jede Drohne unterschiedlich beschaffen ist. Entsprechend muss auch die Kennzeichnung an das Drohnenmodell angepasst werden um den Flugbetrieb nicht zu behindern und trotzdem eine sichtbare Kennzeichnung zu gewähren. Die Kennzeichnung der Drohne darf auch nicht verdeckt erfolgen. Somit ist eine Beschriftung im Innern der Drohne, beispielsweise auf der Platine oder durch ein Schild welches in die Drohne hineingelegt wird, nicht zulässig. Ein QR-Code kann zusätzlich an der Kennzeichnung eingraviert werden um beispielsweise auf ein Kontaktformular des Besitzers oder seiner E-Mail Adresse zu verlinken. Der QR Code sollte allerdings zusätzlich zu einem Namen und einer Adresse in Druckschrift angebracht werden und nicht als einzige Methode zur Identifikation gewählt werden.
Feuerfest
Die Beschriftung sollte wie bereits erwähnt auf einem kleinen Schild eingraviert werden. Da dieses Schild feuerfest ausgelegt werden muss, ist Kunststoff ungeeignet und es sollte auf ein Schild aus Metall zurückgegriffen werden. Auch hierbei gibt es einige Dinge zu beachten. Den meisten Piloten kommt als erstes ein Schild aus Eisen in den Sinn, welches allerdings aufgrund der Witterung und Rostanfälligkeit wenig Sinn macht. Edelstahl wäre hier durch seine Witterungsbeständigkeit besser geeignet, allerdings zu schwer. Den besten Kompromiss zwischen Gewicht, Feuerfestigkeit, Preis und Verfügbarkeit bietet Aluminium. Das Material ist leicht, günstig, rostet und verwittert nicht und wird an vielen Stellen im Internet wie auch bei Schlüsseldiensten graviert.
Meine Empfehlung
Bei der Suche nach einer guten Plakette zur Kennzeichnung der Drohnen bin ich auf die Schilderfabrik Schreiber aufmerksam geworden. Der Hersteller stellt Schilder für unterschiedliche Anwendungen her und hat sich mit einer Produktreihe auf Drohnenkennzeichen spezialisiert.
Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass ich von Schreiber kein Geld erhalte, sondern die Schilder getestet habe und sie aus mehreren Gründen für sehr gut erachte.
Schreiber hat es geschafft, das nach eigenen Angaben kleinste Drohnen-Kennzeichen am Markt herzustellen. Ich habe mir zwei Schilder in der Größe „Nano“ und „Piko“ besorgt um die Größe zu vergleichen und euch die Kennzeichen vorzustellen. Das rote Kennzeichen ist das Modell „Nano“ und das blaue Schild ist das noch kleinere Modell „Piko“.
Die Drohnen Kennzeichen der „Nano“ Reihe sind wirklich sehr kompakt und können problemlos am Arm oder der Seite einer Drohne montiert werden. Durch ihr geringes Gewicht haben sie keinen spürbaren Einfluss auf das Flugverhalten der Drohne und ich konnte auch keinen Einfluss beim Empfangen der Steuersignale der Fernbedienung feststellen. Die „Piko“ Reihe ist sogar noch kleiner und damit auch nochmals leichter. Da ich keine Laborwaage daheim habe, konnte ich die genauen Gewichtsunterschiede der Modelle nicht ermitteln, allerdings kann ich sagen, dass beide praktisch nichts wiegen. Besonders das „Piko“ Kennzeichen kann wohl wirklich überall an jeder Drohne angebracht werden ohne diese zu behindern. Es ist so klein, dass man es an der Drohne quasi nur sieht, wenn man wirklich danach sucht. Durch den hochwertigen Laser bleibt das Schriftbild trotzdem klar und das Schild auch ohne Vergrößerungsglas lesbar.
Die Schilder erfüllen die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Dauerhaftigkeit, Feuerfestigkeit sowie Sichtbarkeit und sind darüber hinaus sehr leicht zu montieren. Auf der Rückseite befindet sich ein Klebestreifen womit das Kennzeichen nach dem Abziehen an die Drohne geklebt wird. Beide Größen sind in mehreren Farben erhältlich, wobei mein Favorit das schwarze Kennzeichen ist, da es am wenigsten auffällt.
Vorsicht bei der Montage der Plakette
Das Aluminiumschild eignet ideal zur Kennzeichnung der Drohne und kann mit einem Klebstoff an der Außenseite der Drohne befestigt werden. Dieser Klebstoff sollte witterungsbeständig sein und eine ausreichende Haltekraft besitzen. Die meisten Zwei-Komponentenkleber bieten diese Eigenschaften und lassen sich leicht verarbeiten. Von einem Anschrauben der Kennzeichnung ist dringend abzuraten, da dies die Drohne und deren empfindliche Elektronik beschädigen kann sowie in der Regel die Herstellergarantie nach einem solchen Eingriff erlischt.
Darüber hinaus ist besondere Vorsicht bei der Wahl des Platzes zur Befestigung der Kennzeichnung geboten. Das Schild muss so angebracht werden, dass es gut lesbar ist und gleichzeitig nicht die Drohne behindert oder das Flugverhalten stört. Im Idealfall wird die Kennzeichnung mittig befestigt, da somit keine ungleiche Lastverteilung und damit ein Ungleichgewicht bei der Drohne auftritt. Dies ist würde auch das Flugverhalten der Drohne beeinflussen. Bei einem dünnen Aluminiumschild spielt dieser Effekt allerdings meist keine Rolle.
Deutlich relevanter bei der Platzwahl ist allerdings die Leitfähigkeit des Aluminiums. Durch seine physikalischen Eigenschaften kann das Metall abschirmende und störende Einflüsse ausüben. Je nach Platzwahl des Metallschildes kann sowohl die Funkverbindung zwischen dem Piloten und der Drohne als auch die interne Sensorik der Drohne gestört werden. Dies kann zu Funkabbrüchen und dem Kontrollverlust über die Drohne sowie ihrer Sensoren führen, wodurch die Drohnen zur Gefahr für sich selbst und die Umgebung werden kann. Daher sollte die Auswirkung des Schildes vor der finalen Befestigung ausgiebig getestet werden. Hierfür bietet es sich an, das Aluminiumschild mit einfachem doppelseitigem Klebeband aus dem Baumarkt an der gewünschten Stelle zu befestigen und mit ein paar Probeflügen mit und ohne Kennzeichnung die Platzwahl zu überprüfen. Ist der Test erfolgreich, wird das Schild endgültig fixiert, ansonsten wird es an die nächste Stelle geklebt und erneut Testflüge mit und ohne Kennzeichnung absolviert.
Vorteile der Kennzeichnung
Die Kennzeichnung erscheint den meisten Piloten im ersten Moment als lästig und störend, bietet allerdings auch Vorteile für den Piloten und seine Drohne. Durch technische Defekte, eine Fehlbedienung der Drohne oder Funkabbrüche kann es zum Verlust der Drohne durch Abstürze oder Flyaways, ungeplanter „Wegflug“ der Drohne durch Fehlfunktionen, kommen. Wird die Drohne anschließend durch einen ehrlichen Finder gefunden, kann dieser mit dem Besitzer durch die aufgebrachte Adresse oder durch scannen des QR-Codes in Verbindung treten. Damit bietet sich dem Piloten eine Möglichkeit seine Drohne zurückzuerhalten, welche er ohne die Kennzeichnung nicht gehabt hätte.