Ski und Snowboard / Wintersport mit Drohne im Skigebiet
Die Verbreitung von Drohnen steigt seit Jahren an und immer häufiger tauchen diese auch im Sport auf. Viele Privatbesitzer nehmen die Drohne gerne mit um sich bei ihren sportlichen Aktivitäten zu filmen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass jedes Jahr mehr Drohnen in Skigebieten zu sehen sind und dort von Privatpersonen zur Aufzeichnung genutzt werden.
Ski- wie auch Snowboardfahrer bewegen sich mit den Drohnen auf offiziellen wie auch auf nicht offiziellen Abfahrten und können durch die Drohnen andere Skifahrer gefährden. Einerseits fahren die Besitzer, da sie aufregendes Bildmaterial möchten, besonders riskant und gefährden andere durch ihre Fahrweise, andererseits stellt die Drohne selbst auch eine Gefährdung dar. Stürzt sie auf andere Skifahrer, können diese ernsthaft verletzt werden. Selbst leichte Drohnen können durch ihren Absturz weitere Skifahrer erschrecken und diese anschließend stürzen. Es ist daher wichtig, sich an einige Regeln zu halten um einen Verweis der Piste zu verhindern.
Viele Piloten stellen sich daher folgende Fragen:
Vorschriften auf Pisten für Ski- und Snowboard-Fahrer
Eines der größten Probleme durch Drohnen ist die Sicherheit der anderen Skigebietsgäste. Da die Betreiber für alle Gäste verantwortlich sind, ist die Nutzung einer Drohne auf einer Skipiste mit ihnen abzustimmen. Häufig wird die Drohne durch ihren Besitzer genutzt um sich selbst bei der Abfahrt zu filmen. Dabei hat der Besitzer der Drohne, da er sich auf de Abfahrt befindet, meist keine Möglichkeit die Drohne zu steuern. Da der Besitzer für die Sicherheit verantwortlich ist und in diesem Moment bei einem Notfall nicht mehr eingreifen kann, ergibt sich ein erhöhtes Risiko eines Unfalls.
Selbst wenn der Pilot ständig die Kontrolle über die Drohne hat, kann es trotzdem zu kritischen Situationen kommen. Ein technischer Defekt kann jederzeit eintreten und die Drohne zum Absturz bringen. Das dies selbst erfahrenen Piloten mit professionellem Equipment passieren kann, zeigt das Video von Marcel Hirschers Abfahrt bei dem Weltcup Slalom 2015. Sollte die Drohne auf einer dicht befahrenen Piste abstürzen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Drohne einen anderen Ski- oder Snowboard-Fahrer trifft oder dieser über die Trümmer fährt und stürzt.
Grundsätzlich ist der Einsatz von Drohnen auf Skipisten nicht verboten, jedoch sind einige Regeln zu beachten. Die Regelungen der deutschen Drohnenverordnung sind jederzeit einzuhalten und müssen auch auf den Pisten befolgt werden. Darüber hinaus können die Betreiber der Skipisten strengere Regeln festlegen, an welche sich die Besitzer von Drohnen halten müssen. In einigen Skigebieten ist der Einsatz von Drohnen beispielsweise komplett verboten worden.
Schriftliche Genehmigung des Einsatzes der Drohne
Möchte man seine Drohne in anderen Skigebieten einsetzen, sollte man sich eine schriftliche Genehmigung der Betreiber der Skipiste einholen. Entsprechende Formulare sind in der Regel auf der Website der Skigebiete zu finden. Die schriftliche Genehmigung sollte ausgedruckt mitgenommen werden um eventuell Missverständnisse vor Ort schnell klären zu können. Am Skigebiet angekommen werden die Drohnenpiloten meist auf separate Pisten geleitet, auf denen der Einsatz der Drohnen möglich ist. Die Hauptpisten halten die Meisten Betreiber drohnenfrei um das Verletzungsrisiko der „normalen“ Skitouristen gering zu halten. Zum Erhalt einer solchen Genehmigung wird in den meisten Fällen verlangt, eine Kopie der Haftpflichtversicherung und des Drohnenführerescheins an den Pistenbetreiber zu senden.
Sondergenehmigungen sind für Werbe- und Medienagenturen möglich. Diese sind ebenfalls beim Betreiber einzuholen und anschließend ist es dem Unternehmen gestattet die Hauptpiste unter Einhaltung der Vorschriften zu filmen. Privatpersonen wird diese Genehmigung in der Regel nicht erteilt, da das Risiko durch Hobbypiloten höher eingeschätzt wird.
Sollte jemand ohne eine entsprechende Genehmigung eine Drohne auf der Skipiste auspacken und diese starten, wird er in der Regel durch das Sicherheitspersonal der Piste verwiesen. Es liegt im ermessen der Sicherheitskräfte wie lange der Platzverweis gültig ist. Es ist daher möglich, dass der Skiurlaub frühzeitig beendet ist. Durch eine entsprechende Abklärung im Vorfeld können unangenehme Folgen vermieden werden.
Skigebiete in Deutschland
In deutschen Skigebieten gilt mindestens die deutsche Drohnenverordnung. Deren Inhalt und ihre Regelungen für den Drohnenpiloten erklären wir in dem aufgeführten Artikel. Je nachdem in welchem Skigebiet man sich befindet, können weitere, strengere Regeln gelten. Da die Betreiber der Skigebiete für deren Sicherheit verantwortlich sind, haben sie eine Art Hausrecht und können eigene Regelungen erlassen. Meist kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen, welche dann vom Betreiber der Skipiste genehmigt oder abgelehnt wird. In der Regel ist es für professionelle Anbieter und Medienvertreter möglich eine solche Genehmigung zu erhalten, wohingegen Privatpersonen in der Regel keine Sondergenehmigung erhalten.
Skigebiete in Österreich
In Österreich sind die Regulierungen für Drohnen ziemlich streng. 2014 wurden die Gesetze verschärft und seither müssen sich Drohnenpiloten genauer informieren wo sie ihre Drohnen einsetzen dürfen und was genau mit den Drohnen erlaubt ist.
Die Einsatzorte von Drohnen werden in Österreich in vier Kategorien eingeteilt.
Der Einsatz eines Quadcopters ist nur in den ersten beiden Kategorien erlaubt. Da der Quadcopter bei einem Ausfall eines einzigen Rotors bereits abstürzt, dürfen diese nicht über besiedelten oder dichtbesiedeltem Gebiet fliegen. Möchte man besiedelte oder dichtbesiedelte Gebiete überfliegen, dann muss man einen Hexa- oder Octocopter einsetzen. Diese stürzen bei Ausfall eines Rotors durch eine gewisse Redundanz nicht ab und können trotz des Ausfalls sicher gelandet werden.
Die Tabelle zeigt die unterschiedliche Klassifizierung der Drohnen je nach Gewicht und Einsatzgebiet.
Abfluggewicht | Unbebaut | Unbesiedelt | Besiedelt | Dichtbesiedelt | ||
---|---|---|---|---|---|---|
bis 5 Kilogramm | A | A | B | C | ||
bis 25 Kilogramm | A | B | C | D |
Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen für jede Klasse kann unter folgendem Link nachgelesen werden.
Für die meisten Piloten mit einem Quadcopter gilt, dass dieser nur in den ersten beiden Kategorien eingesetzt werden darf. Zusätzlich gelten allerdings weitere Anforderungen. Für den Flug mit einer Drohne muss in Österreich eine Genehmigung beantragt werden. Eine Ausnahme stellt der Fall dar, in dem folgende Bedingungen erfüllt sind:
Sind alle diese Anforderungen erfüllt, kann die Drohne ohne Genehmigung geflogen werden. Besonders der Abschnitt über die Aufzeichnung der Kamerabilder stellt für viele Piloten ein Problem dar. Es ist daher erlaubt die Drohne im FPV (First-Person-View) Modus zu fliegen, allerdings nicht diese Aufnahmen für später zu speichern.
Besonders kleine Drohnen welche weniger als 250 Gramm wiegen und eine maximale Flughöhe von 30 Metern nicht übersteigen, dürfen ebenfalls ohne Genehmigung geflogen werden. Auch wenn diese mit einer Kamera ausgestattet sind. Das genaue Gewicht der Drohne wird durch den Energieeintrag der Drohne berechnet, welcher maximal bei 79 Joule liegen darf. Die genaue Berechnung des Energieeintrags wird auf der folgenden Seite beschrieben.
Möchte man eine Drohne außerhalb dieser Bedingungen fliegen wird eine Genehmigung benötigt. Diese kann bei Austro Control unter der folgenden Adresse beantragt werden.
Kurzüberblick Drohneneinsatz Österreich
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt?
Ja, Genehmigung / Registrierung erforderlich
Private Nutzung von Drohnen erlaubt?
Ja, Genehmigung / Registrierung erforderlich. Ausnahmen wie beschrieben
Drohnenversicherung erforderlich?
Ja, sowohl privat als auch gewerblich
Drohnen Kennzeichen erforderlich?
Nein
Muss Drohne registriert werden?
Ja, außer besonders kleine Drohnen (max. 79 Joule)
Maximale Flughöhe
Ca. 150 Meter in unkontrolliertem Luftraum, Sperrzonen beachten
Skigebiete in der Schweiz
In der Schweiz ist der Einsatz von Drohnen relativ unkompliziert geregelt. Der Einsatz ist sowohl für private Piloten als auch für gewerbliche Piloten nicht eingeschränkt.
Trotzdem sollte man nicht unvorbereitet mit der Drohne in der Schweiz starten und einige Mindestanforderungen erfüllen. Die Bevölkerung reagiert stellenweise empfindlich auf den Einsatz von Drohnen und möchte die Privatsphäre geschützt wissen. Sollte einem die Polizei ansprechen, hat man dann Dokumente vorzuweisen und mit weniger Schwierigkeiten zu rechnen.
Auf jeden Fall sollte man seine Drohnenversicherung und seine Ausweisdokumente dabeihaben. Für die Schweiz gilt, dass jede Drohne ab 500 Gramm über eine Versicherung verfügen muss, welche mindestens Schäden in Höhe von 1 Mio. Schweizer Franken abdecken muss. Zusätzlich könnte man noch eine Karte mit Flugplätzen und die ausgedruckten Drohnenregelungen mitführen.
In der Schweiz gibt es sogenannte Kontrollzonen, in denen die Drohne maximal 150 Meter hoch fliegen darf und einen Abstand von mindestens 5 Kilometern zu einem Flughafen halten muss. Diese Zonen sind in der folgenden Karte blau markiert.
Für interaktive Karte klicken
Generell sollte auch in anderen Gebieten die Flughöhe von 150 Metern nicht überschritten werden, auch wenn dies vom Gesetzgeber nicht weiter reguliert ist.
Auf der Karte sind folgende Gebiete eingezeichnet:
Wichtig für FPV Piloten: In der Schweiz muss stets Sichtkontakt zur Drohne bestehen. Es ist damit nicht zulässig, diese über eine FPV Brille zu fliegen ohne dass sie von einer zweiten Person direkt im Auge behalten wird. Diese zweite Person muss außerdem konstant im Funkkontakt mit dem Piloten stehen. Möchte man die Drohne außerhalb der Sichtweite mit einer FPV-Brille fliegen, benötigt man eine Sondergenehmigung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Viele Schweizer kennen diese Regelungen und sie werden auch regelmäßig kontrolliert.
Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm darf eine Drohne ohne separate Genehmigung gestartet werden. Bei einem Gewicht von unter 500 Gramm, darf die Drohne theoretisch sogar in der Nähe von Flugplätzen und Naturschutzgebieten geflogen werden, allerdings ist davon dringend abzuraten.
Neben Flugplätzen und Naturschutzgebieten gelten ebenfalls besondere Regelungen beim Abstand zu Personengruppen. Von einer Ansammlung von 24 Personen ist mit der Drohne mindestens 100 Meter Abstand zu halten. Eine Ausnahme stellen Modellflug- oder generell Flugveranstaltungen dar. Hier darf mit der Drohne auch in der Nähe von Menschenansammlungen geflogen werden, sofern sich der Pilot mit dem Veranstalter abspricht.
Absolutes Überflugverbot gilt für militärische Anlagen! Diese dürfen mit der Drohne keinesfalls überflogen werden. Auch von einer Annäherung rate ich dringend ab!
Neben diesen nationalen Regelungen ist es jedem Kanton gestattet, weitere Regelungen für den Einsatz von Drohnen zu erlassen. In Genf beispielsweise besteht ein generelles Verbot von Drohnen.
Kurzüberblick Drohneneinsatz Schweiz
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt?
Ja, ohne weitere Anforderungen
Private Nutzung von Drohnen erlaubt?
Ja, ohne weitere Anforderungen
Drohnenversicherung erforderlich?
Ja, sowohl privat als auch gewerblich
Drohnen Kennzeichen erforderlich?
Nein
Muss Drohne registriert werden?
Nein
Maximale Flughöhe
Ca. 150 Meter in unkontrolliertem Luftraum, Sperrzonen beachten
Skigebiete in Frankreich
Die Gesetze zu Drohnen ändern sich in Frankreich häufig, weshalb man sich vor der Reise nochmals über die aktuellsten Bestimmungen informieren sollte. Wie im restlichen Teil dieses Artikels versuchen wir, möglichst genaue und richtige angaben zu machen. Wir können die Richtigkeit der Informationen allerdings nicht gewährleisten und beraten euch nach bestem Wissen.
Frankreich ist für den Drohneneinsatz in unterschiedliche Gebiete aufgeteilt, in welchen der Einsatz unterschiedlich reguliert wird. In der folgenden Karte werden die Gebiete detailliert dargestellt und es ist schnell möglich, sich über den Einsatz von Drohnen zu informieren.
Für interaktive Karte klicken
Die Zonen haben dabei folgende Bedeutung:
Besonders wichtig für FPV Piloten: In Frankreich muss stets Sichtkontakt zur Drohne bestehen. Es ist damit nicht zulässig, diese über eine FPV Brille zu fliegen ohne dass sie von einer zweiten Person direkt im Auge behalten wird. Diese zweite Person muss außerdem konstant im Funkkontakt mit dem Piloten stehen.
Weitere Besonderheit in Frankreich: Nachtflüge sind in Frankreich nicht gestattet. Es ist dabei unerheblich ob die Drohne ausreichend beleuchtet ist oder nicht. Der Einsatz einer Drohne bei Nacht ist verboten.
Für private Drohnen und Multicopter besteht darüber hinaus eine Gewichtsbeschränkung. Die Drohnen dürfen 25 Kilogramm nicht übersteigen, was für die meisten privaten Piloten allerdings kein Problem darstellen dürfte.
Genau wie in der Schweiz muss auch in Frankreich ein Mindestabstand zu Flughäfen eingehalten werden. Dieser ist in Frankreich allerdings mit 10 Kilometern doppelt so hoch bemessen. Es ist in Frankreich ebenfalls nicht gestattet Menschen zu überfliegen. Hierbei wird nicht zwischen Menschen und Menschenansammlungen unterschieden.
Flugverbotszonen bestehen in Frankreich unter anderem über Atomkraftanlagen, Naturschutzgebieten, historischen Denkmälern und militärischen Einrichtungen. Darüber hinaus können Städte eigene Regelungen erlassen, so ist es beispielsweise in Paris im gesamten Stadtgebiet nicht gestattet Drohnen einzusetzen. Auch andere Städte haben hier nachgezogen und erlauben den Einsatz von Drohnen nur innerhalb von Privatgrundstücken.
Eine etwas ungewöhnlichere Regelung betrifft vollautomatische Flüge, bei denen die Drohne den Flug automatisch oder anhand von Wegpunkten absolviert. Dieser Flugmodus darf nur mit einer Drohne von weniger als 2 Kilogramm in einem Umkreis von 200 Metern um den Piloten und bis zu einer maximalen Höhe von 50 Metern erfolgen. Außerdem muss der Pilot jederzeit in der Lage sein, die Kontrolle über die Drohne wiederzuerlangen.
Private Piloten können ihre Drohne ohne eine Prüfung innerhalb der geltenden Regelungen einsetzen. Gewerbliche Piloten hingegen müssen eine Prüfung in französischer Sprache sowohl in der Theorie als auch in der Praxis ablegen und weitere Genehmigungen einholen.
Außerdem wichtig: In Frankreich gelten teilweise drakonische Strafen für Verstöße gegen geltende Regelungen. Für Piloten sind theoretisch Geldstrafen von bis zu 75.000 Euro oder Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr möglich.
Kurzüberblick Drohneneinsatz Frankreich
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt?
Ja, Genehmigung / Registrierung erforderlich
Private Nutzung von Drohnen erlaubt?
Ja, Genehmigung / Registrierung erforderlich
Drohnenversicherung erforderlich?
Ja, sowohl privat als auch gewerblich
Drohnen Kennzeichen erforderlich?
Nein
Muss Drohne registriert werden?
Ja, ab 800 Gramm. Registrierung über AlphaTango
Maximale Flughöhe
Ca. 150 Meter in unkontrolliertem Luftraum, Sperrzonen beachten
Link zu AlphaTango zur Registrieung der Drohne ih Frankreich.
Filme und Fotos anderer Personen mit der Drohne
Wird auf der Skipiste gefilmt, lässt es sich kaum vermeiden neben der eigentlichen Zielperson auch andere Personen aufzunehmen. Um keine rechtlichen Konsequenzen fürchten zu müssen, sind einige Regeln zu beachten. Befinden sich auf einem Foto oder Video andere Personen, beispielsweise weil diese bei der Abfahrt durch den Bildausschnitt gefahren sind, ist es rechtlich unbedenklich, wenn diese nicht erkennbar sind. Ist von einer Person nur der Hinterkopf zu sehen, kann sie nicht identifiziert werden und es muss keine Genehmigung eingeholt werden. Wurde eine Person allerdings frontal gefilmt, muss der Drohnenpilot die Aufnahmen löschen oder sich eine Genehmigung der aufgenommenen Person einholen.
Um diese Problematik zu umgehen, kann die Drohne auf große Höhe gebracht werden. Damit ist die Identifikation von einzelnen Personen nicht mehr möglich und die Einholung einer Genehmigung entfällt. Diese Regelung betrifft die private wie auch die kommerzielle Nutzung der Aufnahmen.
Sollen die Aufnahmen kommerziell genutzt werden, ist darüber hinaus die Genehmigung des Grundstücksbesitzers einzuholen. Ohne diese Genehmigung sind die Aufnahmen rechtlich nicht nutzbar. Bei Zuwiderhandlungen kann der Grundstücksbesitzer eine Abmahnung mit rechtlichen und finanziellen Folgen für den Drohnenpiloten erteilen.
Darüber hinaus ist Vorsicht bei Aufnahmen von Gebäuden geboten. Die Piloten dürfen Aufnahmen von der Vorderseite eines Gebäudes machen. Es ist allerdings untersagt, über das Gebäude zu fliegen und Fotos oder Videos von der Rückseite des Gebäudes sowie von Innenhöfen aufzunehmen. Eine Ausnahme besteht bei Aufnahmen, welche von einem öffentlichen Platz oder der Skipiste aus gemacht werden. Diese Teile des Gebäudes sind für jedermann sichtbar und damit nicht verboten. Anders sieht es bei Aufnahmen von der Rückseite einer privaten Jagdhütte aus. Diese sind nicht zulässig und können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Auch wenn man sich an diese Regeln hält, dürfen die Aufnahmen trotzdem nur für private Zwecke genutzt werden. Möchte man seine Aufnahmen kommerziell nutzen ist eine Sondergenehmigung notwendig.
Active Tracking bei Ski und Snowboard fahren
Moderne Drohnen bieten die Möglichkeit, den Fahrer aktiv zu verfolgen und diesen im Fokus zu halten. Damit lässt sich sehr einfach ein spektakuläres Video erzeugen, da sich der Fahrer komplett auf das Fahren konzentrieren kann und die Drohne ihm selbstständig folgt.
Im folgenden Video wird die Technik dargestellt und gezeigt, wofür sich das sogenannte Active tracking einsetzen lässt. Durch etwas Übung entwickelt man ein Gefühl für gute Szenen und kann herausragende Videos vom Ski und Snowboardfahren erzeugen.
Unfälle und Versicherungen
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen kann es jederzeit zu einem Unfall mit der Drohne auf der Skipiste kommen. Dies kann ein Absturz der Drohne sein oder der Zusammenstoß mit einem anderen Ski- oder Snowboardfahrer. Aus dem Unfall können erhebliche finanzielle Folgen für den Drohnenbesitzer resultieren, weshalb eine entsprechende Haftpflichtversicherung unumgänglich ist.
Allerdings schließen viele Haftpflichtversicherungen den Versicherungsschutz in Skigebieten aus. Durch das höhere Risiko würden die Beiträge für die Versicherungspolicen stiegen und damit für Nutzer welche keinen Wintersport betreiben unattraktiv. Möchte man seine Drohne in Wintersportgebieten einsetzen, ist auf einen entsprechenden Schutz zu achten.
Gegebenenfalls kann es nötig werden, eine Zusatzversicherung abzuschließen oder der Versicherungsvertrag muss komplett gewechselt werden. Es ist daher empfehlenswert im Vorfeld, bevor ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird zu prüfen, welche Versicherungsleistungen der Vertrag beinhalten.
Fazit
Abschließend kann festgehalten werden, dass der Einsatz von Drohnen im Skigebiet möglich ist und sich mit ihnen atemberaubende Aufnahmen erzielen lassen. Der Einsatz beschränkt sich auch nicht auf professionelle und kommerzielle Einsatzzwecke, sodass auch Hobbypiloten ihre Drohne im Skigebiet nutzen können. Es sind allerdings einige Regeln z beachten um die Sicherheit für die Drohne und die anderen Gäste im Skigebiet zu gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass die Drohne eingesetzt werden darf, sollten sich Piloten auf der Website des Skigebietes über die teilweise individuellen Vorschriften informieren, entsprechende Formulare ausfüllen und diese ausgedruckt zum Skiurlaub mitnehmen.
In österreichischen Skigebieten gelten meist strengere Regeln als in deutschen Skigebieten, weshalb bei Wintersportausflügen nach Österreich die Website der Betreiber besonders aufmerksam gelesen werden sollte. Neben dem Bundesrecht in Österreich können auch hier einzelne Skigebiete strengere Vorschriften erlassen oder Drohnen komplett verbieten.
Wir versuchen die Informationen dieser Seite auf dem neusten Stand zu halten, können allerdings nicht garantieren, dass uns dies immer gelingt. Alle Angaben sind ohne Gewähr.