Drohne und Equipment Ausstattung

Wie eine Drohne im Flugzeug ins Handgepäck darf

Wie eine Drohne im Flugzeug ins Handgepäck darf

Drohne im Handgepäck

Drohnen werden bei vielen Urlaubern immer beliebter und gerne mit auf die Reise genommen. Häufig werden die Drohnen im Urlaub genutzt um Aufnahmen und Videos der Urlaubsorte, der Familie oder von waghalsigen Aktionen beim Sport zu machen. Zuhause können die Aufnahmen der Familie und Freunden vorgeführt werden sowie für alle Zeiten im Familienarchiv gesichert werden. Die Drohne ersetzt bzw. erweitert damit die Compact- und Spiegelreflexkamera und hat sich mittlerweile als übliches Equipment und Reisegepäck etabliert. Das Sicherheitspersonal an Flughäfen ist daher mit den neuen Geräten vertraut und es dürfte nur vereinzelt Verzögerungen am Sicherheitscheck geben.

Besonders heikel schätzen viele den Transport der Drohne im Flugzeug ein, da es sich hierbei um ein komplexes elektronisches Gerät in einer sicherheitskritischen Zone handelt. Sofern man ein paar Regeln befolgt, gestaltet sich der Transport der Drohne allerdings äußerst unspektakulär und unproblematisch.

Maße und Gewichte des Handgepäcks

Am einfachsten ist der Transport der Drohne im Handgepäck. Dies hat Vorteile bezüglich der Akkus aber auch aufgrund der Empfindlichkeit der Drohne gegenüber Stößen. Im Handgepäck kann man sie selbst sorgfältig im Gepäckfach verstauen und vermeidet das Risiko einer Beschädigung durch das Ein- und Ausladen im Frachtraum.

Um die Drohne noch besser zu schützen, kann es Sinn machen einen entsprechenden Koffer oder speziellen Rucksack anzuschaffen. Diese sind mit dickeren Polstern ausgestattet und durch Aussparungen im Schaumstoff wird sichergestellt, dass nichts verrutscht. Damit ist die Drohne bestmöglich gegen Transportschäden gesichert. Die entsprechenden Koffer und Rücksäcke sind meist etwas teurer als normale Rücksäcke, allerdings kann eine beschädigte Drohne auch den erhofften Erholungsurlaub bereits bei der Ankunft im Zielland verderben. Daher muss jeder für sich entscheiden, ob er sich eine entsprechende Ausrüstung zulegen möchte.

Unabhängig davon wie die Drohne transportiert wird, dürfen die Maximalmaße und –gewichte der Airlines nicht überschritten werden. Zu beachten ist, dass sich diese Maße auf die Außenmaße inkl. Rollen und Griffe beziehen. Bevor man sich einen Drohnenkoffer beschafft, sollte man daher die Außenmaße der Gepäckstücke und zulässigen Maße der Airline überprüfen. Die meisten Airlines richten sich nach der IATA-Richtlinie welche 56 x 45 x 25 Zentimeter empfiehlt. Bei den Gewichten gibt es je nach Airline starke Unterschiede. Manche Airlines haben die Gewichtsbeschränkungen für das Handgepäck sogar komplett aufgehoben und lediglich maximale Außenmaße festgelegt. Es empfiehlt sich in jedem Fall vor Abflug die Richtlinien der Airline zum Handgepäck zu lesen.

Werden die Maße oder Gewichte des Handgepäcks überschritten, dann muss die Drohne als Gepäck eingecheckt werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten und es kann aufgrund des Transports der Akkus kompliziert werden. Eine entsprechende Vorbereitung beim Packen erspart daher viel Aufwand und Ärger am Flughafen.

Besonders große Drohnen wie beispielsweise die DJI Inspire können aufgrund ihrer Außenmaße nicht im Handgepäck transportiert werden. Diese Drohnen müssen als Gepäck aufgegeben und durch entsprechend eingecheckt werden.

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Der Akku als Gefahrgut

Akku als Gefahrgut im Handgepäck

Drohnen benötigen Energiespeicher um die Motoren starten und abheben zu können. Drohnen mit Verbrennungsmotor setzen dazu fossile Brennstoffe wie Benzin ein, wohingegen die weiter verbreiteten Elektronischen Drohnen einen Akku mitführen. Bei diesem Akku handelt es sich in der Regel um einen Lithium-Polymer-Akku, welcher aus einzelnen Zellen aufgebaut ist.

Da sich die einzelnen Zellen durch Beschädigung, Überhitzung oder eine Fehlfunktion leicht entzünden können, werden diese als Gefahrgut eingestuft. Es ist Passagieren daher nicht gestattet diese im Aufgabegepäck, also dem normalen Koffer welcher im Frachtraum des Flugzeugs gelagert wird, zu transportieren. Würde es zu einer Fehlfunktion kommen und der Akku sich entzünden, gäbe es für die Besatzung der Maschine keine Möglichkeit den Brand im Frachtraum zu bekämpfen. Aus diesem Grund müssen die Akkus im Handgepäck transportiert werden. Kommt es innerhalb der Kabine zu einem Brand, kann das Flugpersonal eingreifen und den Brand löschen.

Die Anzahl an Akkus welche pro Passagier transportiert werden dürfen ist von den meisten Fluglinien nicht festgelegt. Sie orientieren sich in der Regel an der Wattstundenzahl. Diese gibt Aufschluss über den Energieinhalt, welcher im Akku gespeichert werden kann. Je nach Grenzwert sind unterschiedliche Vorgehensweisen zu beachten. Zur Berechnung des Energieinhalts des Akkus ist die folgende Formel anzuwenden:

Ladungsmenge  =  Kapazität  x  Spannung

Am Beispiel des sehr weit verbreiteten DJI Mavic Pro errechnet sich der Energieinhalt folgendermaßen. Der Akku hat eine Kapazität von 3.830 mAh bei einer Spannung von 11,4 Volt. Durch Einsatz der obigen Formel ergibt sich ein Energieinhalt von:

43,7 Wh  =  3.830 mAh  x  11,4 V

Mit diesem Wert kann aus der folgenden Tabelle das weitere Vorgehen abgeleitet werden. Da der Akku des Mavic Pro unterhalb von 100 Wh liegt, muss keine Sondergenehmigung beantragt werden. Wie in der Tabelle ersichtlich stellt es einen Unterschied dar, ob der Akku fest im Gerät verbaut ist, beispielsweise bei iPhones und Ultrabooks, oder herausnehmbar ist wie dies bei den meisten Drohnen der Fall ist. Danach richtet sich anschließend, an welcher Stelle die Geräte und Akkus transportiert werden dürfen und ob besondere Genehmigungen einzuholen sind.

Tabelle Transport Akku

Bei den aufgeführten Werten handelt es sich um Empfehlungen der IATA, welcher die Fluglinien folgen können, dazu aber nicht verpflichtet sind. Es steht ihnen frei strengere Vorschriften auszugeben und diese auch entsprechend durchzusetzen. Es ist daher ratsam, sich vor dem Abflug bei der entsprechenden Airline über die Bestimmungen zu informieren.

Richtiger Transport der Akkus

Richtiger Transort der Akkus

Da es sich bei den Akkus um Gefahrgut handelt, sind auch bei ihrem Transport einige Sicherheitshinweise zu beachten. Diese sind je nach Airline unterschiedlich, allerdings kann hier im Vorfeld durch den Einsatz der richtigen Transportmedien viel Ärger am Flughafen verhindert werden. Grundsätzlich macht es Sinn, sich an den strengsten Vorschriften zu orientieren um Komplikationen zu vermeiden und den Sicherheitscheck am Flughafen schnellstmöglich zu durchlaufen.

Manche Airlines fordern ein Abkleben der Kontakte des Akkus. Dies dient der Sicherheit um bei versehentlichen Kontakten mit Metallen oder anderen leitfähigen Materialien Kurzschlüsse, welche eine der häufigsten Brandursachen bei Akkus darstellen, zu vermeiden. Zum Abkleben kann gewöhnliches Duct Tape oder Gewebeklebeband verwendet werden. Einfacher Tesa-Film ist aufgrund der Beschaffenheit der Kontaktfläche meist nicht geeignet, da dieser flache Ebenen gut verklebt, bei den dreidimensionalen Strukturen der meisten Kontakte allerdings nicht richtig hält.

Eine weitere Forderung einiger Airlines ist der Transport der Akkus in der Originalverpackung. Hintergrund dieser Forderung ist, dass die Originalverpackung bereits für den Transport optimiert wurde und dem Akku damit ausreichend Schutz vor Beschädigungen bietet. Wurde der Originalkarton bereits entsorgt, sollte im Vorfeld bei der Airline nach alternativen akzeptierten Verpackungsmöglichkeiten gefragt werden.

Einer dieser alternativen Verpackungen könnte ein Kunststoffbehälter sein. Dieser bietet Schutz vor Beschädigung durch den Transport und verhindert den Kontakt von leitfähigen Materialien mit den Kontakten des Akkus. Somit kann die Wahrscheinlichkeit eines Kurzschlusses stark reduziert werden.

Eine weitere Alternative stellen sogenannte LiPo-Bags dar. Diese Kunststoffbeutel schützen den Akku vor Beschädigungen und sichern die Kontakte gegen die Berührung mit leitfähigen Materialien ab. Zusätzlich sind sie aus brandhemmenden Materialien gefertigt und können somit einen Brand eindämmen und dem Personal mehr Zeit zur Bekämpfung des Brandes bieten. Sie LiPo-Bags werden in unterschiedlichen Größen angeboten und sind somit für nahezu alle Akkumodelle im passenden Format verfügbar.

Beschaffenheit der Drohne

Scharfe Rotorblätter der Drohne

Beim Verpacken der Drohne lohnt es sich, diese vorher in Augenschein zu nehmen. Hierbei sollte auf scharfe Kanten oder Spitzen geachtet werden, da es hierdurch zu Problemen beim Einchecken kommen kann. Besonders die Rotorblätter aus Carbon sind sehr stabil und laufen meist spitz zu. Das Sicherheitspersonal am Flughafen könnte diese Rotorblätter als Waffe einschätzen und damit den Transport in der Kabine verbieten. Genauso verhält es sich bei einem kleinen Werkzeugset, welches häufig zusammen mit der Drohne transportiert wird. Diese Werkzeuge könnten ebenfalls als Waffe missbraucht werden und sollten daher nicht im Handgepäck transportiert werden. Um sicherzugehen, dass keine Komplikationen auftreten, können sowohl die Drohne als auch das Werkzeug im Koffer transportiert werden. Die Akkus sind allerdings weiterhin im Handgepäck zu transportieren.

Besondere Bestimmungen sind beim Transport von Drohnen mit Verbrennungsmotor zu beachten. Da an diesen Rückstände von Öl und Treibstoff vorhanden sein können ist der Transport in der Flugzeugkabine verboten. Diese Drohnen müssen immer als Gepäck aufgegeben werden.

Wichtige Dokumente zum Transport der Drohne

Um am Flughafen möglichst wenige Probleme zu haben, sollten die folgenden Dokumente in ausgedruckter Form mitgebracht werden. Damit kann dem Flughafenpersonal die Konformität der eigenen Ausrüstung mit den Anforderungen der Airline gezeigt werden.

  • Originalunterlagen des Drohnenherstellers
  • Technische Daten der Drohne und seines Akkus
  • CE Erklärung für den Quad- oder Multicopter und seinen Akku
  • Originalverpackung des Akkus
  • Originalrechnung des Akkus und der Drohne (Für Nachweis des Kaufes beim Zoll)
  • Die entsprechenden IATA-Bestimmungen zu Akkus
  • Die entsprechenden Bestimmungen der Airline
  • Eventuell vorhandene Sondergenehmigungen sowie die Namen der erteilenden Ansprechpartner bzw. die E-Mails beim Erhalt der Sondergenehmigung
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